Verkehrsrecht – Fachanwaltschaft – und Verkehrsstrafrecht

Im Verkehrsrecht stehen wir mit folgendem Spektrum an Ihrer Seite:
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Sachschäden und Personenschäden nach einem Verkehrsunfall
  • Regulierung von Unfallschäden im Inland und Ausland
  • Schadensregulierung bei Mithaftung unter Einbeziehung der Kaskoversicherung
  • Geltendmachung von Ansprüchen beim Neuwagenkauf sowie Gebrauchtwagenkauf
  • Vertretung von Geschädigten im VW-Abgasskandal
  • Vertretung bei drohendem Führerscheinentzug oder der Wiederbeantragung einer Fahrerlaubnis
  • Vertretung gegenüber den Verkehrsbehörden, z.B. bei Fahrtenbuchauflagen
  • Abwehr von Regressansprüchen nach einem Unfallschaden durch gesetzliche Leistungsträger (Berufsgenossenschaft, Sozialleistungsträger u.a.) oder Versicherungen
  • VW-Abgasskandal

Besondere Bedeutung hat die Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall. Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten auf die Geltendmachung sowohl von Sach- als auch umfangreichen Personenschäden spezialisiert. Einzelne Schadenspositionen werden vom Geschädigten ohne fachkundige Hilfe oft gar nicht erkannt. Andere Schadenspositionen, z.B. Schmerzensgelder, sind regelmäßig umstritten und können nur vom Fachmann angemessen festgelegt werden. Allein die immense Bedeutung mancher Schäden, wie dauerhafter Verdienstausfall oder bleibende Behinderungen, verlangen eine Unterstützung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, zumal der Geschädigte eines unverschuldeten Unfalles die für die notwendige Regulierung anfallenden Anwaltsgebühren vom Unfallgegner ersetzt bekommt.

Im Bereich des Fahrzeugkaufes beraten wir Sie ebenso wie zum Fahrzeugleasing. Wir prüfen nicht nur die Gültigkeit einzelner Vertragsklauseln sondern helfen auch bei der Durchsetzung der Ansprüche, z.B. nach auftretenden Mängeln bis hin zur Rückabwicklung des Kaufvertrages bei nicht behebbaren Mängeln. Ebenso unterstützen wir Sie bei sonstigen Auseinandersetzungen rund um Ihr Fahrzeug, z.B. bei einer nicht einwandfrei ausgeführten Reparatur oder einem Streit nach einer Fahrzeuganmietung.

Für viele von uns hat der Behalt der Fahrerlaubnis eine hohe, manchmal sogar existenzielle Bedeutung. Wir beraten Sie in allen Fragen, die Ihre Fahrerlaubnis betreffen, sei es eine drohende Entziehung im Zusammenhang mit der Verkehrssünder-Kartei oder wegen Auffälligkeiten in der Probezeit, krankheitsbedingte Einschränkung der Fahrerlaubnis etc. Gerade im schwer verständlichen und langwierigen Verwaltungsverfahren sind Sie als Mandant auf frühzeitige Beratung und Unterstützung angewiesen. Dies gilt auch für sonstige Auseinandersetzungen mit den Verkehrsbehörden, z.B. nach einer Fahrtenbuchauflage. Unsere Tätigkeit endet jedoch nicht mit der Rechtskraft des Urteils. Wir sind Ihnen bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und ggf. auch im Verwaltungsverfahren und im streitigen Prozessverfahren vor dem Verwaltungsgericht behilflich.

In allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten ist es uns ein Anliegen, Sie umfassend zu beraten, die für Ihren Fall passende Strategie für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rechte zu entwickeln und Ihnen das Verständnis für die oft komplizierten Abläufe zu vermitteln. Gerade nach einem Unfall oder bei Problemen mit dem Führerschein ist schnelles Handeln wichtig. Hier hilft Ihnen die jahrzehntelange Erfahrung unserer Rechtsanwälte wie auch unserer Mitarbeiterinnen.

Verkehrsstrafrecht

Unser Tätigkeitsspektrum im Verkehrsstrafrecht umfasst folgende Bereiche:

  • Beratung und Vertretung in Bußgeldverfahren im In- und Ausland
  • Beratung und Vertretung in Verkehrsstrafsachen
  • Hilfestellung bei der Abkürzung von Sperrfristen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Beratung bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach Drogen- oder Alkoholkonsum

Im Bußgeldverfahren beraten wir Sie über die Erfolgsaussicht einer Verteidigung, vertreten Sie gegenüber der Bußgeldbehörde oder dem Gericht und prüfen – gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines verkehrstechnischen Sachverständigen – ob zugrundeliegende Messverfahren korrekt angewandt wurden. Wir vertreten Sie in Bußgeldverfahren bundesweit. Wir beraten Sie ebenfalls nach der Verhängung ausländischer Bußgeldbescheide.

Im Verkehrsstrafverfahren sollten Sie uns frühzeitig mandatieren. Wir vertreten Sie nicht nur gegenüber der Staatsanwaltschaft oder in einem gerichtlichen Verfahren in der Hauptverhandlung, sondern entwerfen mit Ihnen auch eine geeignete Verteidigungsstrategie. Häufig wird es darum gehen, eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot zu verhindern, zumindest aber zu verkürzen. Auch nach einer Verurteilung unterstützen wir Sie bei der in vielen Fällen möglichen Abkürzung einer Sperrfrist.

Erwartet Sie nach einer Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine MPU-Begutachtung (landläufig als „Idiotentest“ bezeichnet), so beraten wir Sie dazu, erläutern mögliche Vorbereitungsmaßnahmen, den zeitlichen Ablauf etc.

Sie haben ein Anliegen? Kontaktieren Sie uns!
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